Die Grundkosten sind der Teil der Gesamtkosten für Heizung (und ggf. Warmwasser), der unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der einzelnen Nutzer verteilt wird. Sie spiegeln die fixen, verbrauchsunabhängigen Kosten wider, die durch den Betrieb einer Heizungsanlage entstehen.
Die Verteilung der Heizkosten in Deutschland richtet sich nach der Heizkostenverordnung (HeizKV).
Dort ist geregelt, dass die Gesamtkosten aufgeteilt werden in:
Verbrauchskosten: Abhängig vom tatsächlichen individuellen Verbrauch (z. B. laut Heizkostenverteilern, Wärmemengenzählern etc.).
Grundkosten: Unabhängig vom individuellen Verbrauch.
Gemäß Heizkostenverordnung müssen zwischen 50 % und 70 % der Gesamtkosten verbrauchsabhängig verteilt werden; der verbleibende Anteil von 30 % bis 50 % wird als Grundkosten verbrauchsunabhängig verteilt.
Die Grundkosten decken typischerweise:
Bereitschaftskosten der Heizungsanlage
Wärmeverluste in Leitungen
Wartungs- und Betriebskosten, die nicht direkt vom individuellen Verbrauch abhängen
Grundlastbetrieb (z. B. Mindesttemperatur im Haus)
Die Grundkosten werden in der Regel verteilt:
Nach Wohn- oder Nutzfläche (z. B. m²),
oder nach umbautem Raum (m³).
Beispiel:
Gesamtkosten für Heizung: 10.000 €
Anteil Grundkosten (30 %): 3.000 €
Anteil Verbrauchskosten (70 %): 7.000 €
Die 3.000 € werden dann nach Fläche (z. B. Wohnfläche der Wohnung im Verhältnis zur Gesamtfläche des Hauses) verteilt.