In der Schweiz wird Zwangswärme als vom Mieter unbeeinflussbare Wärmeverluste bezeichnet, die in der Heizkostenabrechnung berücksichtigt werden müssen. Die Zwangswärme entsteht durch Wärmeverluste, die trotz guter Dämmung und effizienter Heizung unvermeidlich sind, zum Beispiel durch Wände, Fenster oder Böden. Sie ist ein Teil der Heizkosten, der nicht durch die individuellen Heizgewohnheiten des Mieters beeinflusst werden kann, sondern durch die Gebäudekonstruktion bestimmt.
Siehe auch SVW-ASC