Lageausgleich

Der Lageausgleich findet in einigen Ländern wie zum Beispiel der Schweiz, Italien und Slowenien Anwendung. Damit soll die wärmetechnisch ungünstigere Lage einer Nutzeinheit innerhalb eines Gebäudes berücksichtigt werden. Höherer Wohnkomfort,wie grosszügige Verglasung von Attikawohnungen oder gewerblich genutzte Vorbauten sollen nicht ausgeglichen werden. Handelt es sich bei den Wohneinheiten um ganze Gebäudetrakte, wie z. B. bei Reihen- oder Terrassenhäusern, sollte auf einen Lageausgleich ebenfalls verzichtet werden. Die folgenden zwei Methoden sind geeignet, den Lageausgleich angemessen zu berücksichtigen:

Referenzraum-Methode

Diese Methode geht davon aus, dass alle Heizkörper sorgfältig bemessen wurden, die Montage den Berechnungen entspricht und für alle Wohnungen eines MFH Referenzräume (gleichartige Innenräume) definiert werden können. Zur Bestimmung der bewerteten Heizleistung sind zwei Schritte nötig:

  1. Ermittlung der Heizkörperleistung der einzelnen Zimmer aufgrund der Heizkörperabmessungen und Heizkörperdaten. Falls die Berechnungsunterlagen der Heizungsfirma vorhanden und richtig sind, kann von diesen Werten ausgegangen werden. Eine Kontrolle, ob die berechneten Heizkörper im entsprechenden Raum montiert sind, ist in jedem Fall notwendig.

  2. Reduktion der installierten Heizleistung der exponierten Räume auf diejenige der entsprechenden Referenzräume.

Reduktions-Methode

Die Reduktions-Methode basiert auf umfangreichen Erfahrungszahlen bezüglich Energiemehrverbrauch in «ex- ponierten Räumen». Die Verbrauchsablesung der «exponierten» Zimmer wird mit Reduktionsfaktoren bewertet und auf der Ablesequit- tung klar dargestellt. In der Abrechnung wird der reduzierte Verbrauch verrechnet. Bei Wärmezählern pro Nutzeinheit wird der gemittelte Lageausgleichsfaktor eingesetzt. Der Lagefaktor wird pro Raum berechnet und mit der Raumgrösse multipliziert.
Dividiert man diese Summe durch die Summe aller Raumgrössen, so ergibt sich der gewichtete Lageausgleichsfak-tor für den Wärmezähler. Diese Methode hat den Vorteil, dass Faktorkorrekturen (beim nachträglichen Wärmedämmen von Gebäudeteilen) jederzeit möglich sind. Für dauernd belegte Wohnungen, welche von nur zeitweise belegten Wohnungen (z.B. Ferienwohnungen) umgeben sind, können zusätzliche Reduktionsfaktoren angewandt werden.

Quelle: | Mietrecht.ch:

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