Nutzeinheit

Im Feld Nutzeinheit, Wohnung kann einem Eintrag im Messkonzept eine Nutzeinheit bzw. die Lage am Einbauort zugewiesen werden. Mit diesem Eintrag werden noch keine Kosten dem Nutzer oder Eigentümer der Wohnung zugewiesen. Fehlt die Angabe einer Nutzeinheit, so handelt es sich bei der Messstelle, sofern ein physikalisches Messgerät angegeben ist, um ein allgemeines Messgerät.
Besitzt die Messstelle Untereinträge, erfolgt eine Abfrage, ob die Zuweisung der Nutzeinheit auch für sämtliche Untereinträge übernommen werden soll.

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