In der Abrechnungsperiode gibt es unter den Nutzerergebnissen einen Historien - Button, mit dem man die Kostenstatistik der letzten Abrechnungsperioden vergleichen kann.
Steht die Liegenschaft unter Denkmalschutz wird eine abweichende CO2 Berechnung vorgenommen. Eine auf diese Weise berechnete Periode ist entsprechend gekennzeichnet.
Es wurde das Merkmal "Denkmalschutz" in der Liegenschaft aufgenommen, da für diese Gebäudeart das CO2 Stufenmodell von der herkömmlichen Tabelle abweicht. Eigentümer oder Vermieter einer denkmalgeschützten Immobilie brauchen nur 50% der berechneten CO2 Stufe zu bezahlen. Für Mieter erhöht sich der Anteil entsprechend.
Im Bereich Energiepass kann angegeben werden, ob es sich bei der Liegenschaft um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. In diesem Fall wird die CO2 Berechnung entsprechend angepasst, da der Eigentümer evtl. keinen Einfluss auf Energiesparmaßnahmen hat. Sein Anteil reduziert sich in der Regel auf die Hälfte des Wertes lt. Stufenmodell. Der Gesetzgeber sieht auch eine völlige Befreiung vom CO2 Anteil vor, legt aber nicht fest, nach welchen Kriterien entschieden wird. Daher kann an dieser Stelle zwischen der Reduktionsmethode und der Befreiung gewählt werden.
Der Vergleich mit dem Durchschnitts-CO2 Verbrauch mit dem Nutzer-CO2 Verbrauch je m² wird zusätzlich mit Ausgabe eines prozentualen Anteils dargestellt