Das CO2KostAufG enthält keine eigenen gesetzlichen Definitionen zu den Begriffen Gebäude und Wohnfläche. Es enthält insoweit auch keine Verweise auf andere Gesetze, in denen eventuell solche Begriffe definiert sein könnten.
Mittlerweile herrscht die Meinung vor, dass im Gesetz nicht die Heizfläche oder die im Gebäude-Energieausweis angegebene Gebäudenutzfläche gemeint ist, sondern die Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung.
Die Deumess schreibt dazu:
Weder im Gesetzestext des CO₂-Kostenaufteilungsgesetzes noch in der Gesetzesbegründung oder den Parlamentsdokumenten findet sich ein Hinweis, ob für die Wohnfläche nur die beheizte Wohnfläche oder eventuell doch die im Energieausweis angegebene Gebäudenutzfläche zu verwenden ist. Da keine gesonderte Definition vorliegt, ist die gesetzliche Definition der Wohnflächenverordnung anzuwenden, soweit keine andere Art der Bestimmung üblich oder vereinbart ist. Laut der Gesetzesbegründung ging der Gesetzgeber davon aus, dass eine Bestimmung zur Ermittlung der Gesamtwohnfläche nicht notwendig ist, da dem Vermieter bereits die Wohnfläche bekannt ist. Diese Erwägung lässt sich nur dadurch erklären, dass hier auf die Wohnfläche abgestellt werden sollte, die auch im Rahmen des Wohnraummietrechts für die Betriebskostenaufteilung heranzuziehen ist. Da eine Unterscheidung zwischen beheizter Wohnfläche und Gesamtwohnfläche im Gesetz nicht getroffen wird, sollte die Gesamtwohnfläche nach der Wohnflächenverordnung zugrunde gelegt werden. Soweit dies ortsüblich ist, kann auch die Wohnflächenbestimmung nach den früheren Regeln des § 42 II. Berechnungsverordnung erfolgen.
Daher verwendet ThermoWin nun die Summe der Grundflächen der Nutzeinheiten. Liegen diese nicht vor, wird die Heizfläche genommen, nach der auch die Grundkosten verteilt werden.
Erfolgt eine Abrechnung über zwei unterschiedliche Kalenderjahre, werden die CO₂ Kosten in die Gesamtkosten für die Wärmeerzeugung einbezogen. Daher werden auch Erstattungen auf Basis der Gesamtsumme berechnet. Es gibt keinen Hinweis in den Gesetzestexten oder in anderen Quellen, dass die Erstattung für die Nutzenden nach der CO₂-Bepreisung des Kalenderjahres des Nutzungszeitraums erfolgen muss. Es wird daher eine Erstattung auf Basis des entstandenen Mischpreises errechnet.
Gebäudetyp erfassen
Der Algorithmus für die Berechnung des CO2-Anteils und der CO2 Stufe hat sich gesetzeskonform geändert. Die ermittelte CO2-Stufe ist immer 50% - 50%, wenn es sich um eine Gewerbeimmobilie handelt. Es handelt sich dann um eine Gewerbeimmobilie, wenn mehr als die Hälfte der Nutzer nach Grundfläche Gewerbetreibende sind. Bei gleichen Grundflächen wird das Gebäude als Wohnhaus behandelt.
Um ein Gebäude als Gewerbeimmobilie zu kennzeichnen, muss in der Liegenschaft die Gebäudeart auf Gewerbeimmobilie gesetzt werden.
Vorgabe Liegenschaftstyp
ThermoWin vergleicht die Summe der Grundflächen aller aktuellen Nutzer, die als Gewerbe gekennzeichnet sind mit der Gesamtfläche der Liegenschaft. Diese Fläche wird in dem Kasten der Statistikdaten beim Gewerbe angezeigt. Übersteigt die Gewerbefläche 50% der Gesamtfläche, wird der Liegenschaftstyp auf Gewerbeimmobilie gesetzt, wenn noch kein anderer Typ zugeordnet wurde. Andernfalls wird der Standardwert Mehrfamilienhaus genommen.
Damit der Gebäudetyp "Gewerbeimmobilie" in den Stammdaten vorhanden ist, sollten diese aktualisiert werden. Dazu rufen Sie Extas - Administrator - Update auf.
Stammdaten ist bereits vorbelegt, drücken Sie die OK- Taste.
Die Stammdaten werden aktualisiert.
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Kann ein Gebäude aufgrund behördlicher Vorgaben in Bezug auf Sanierung des Gebäudes oder der Heizanlage energetisch nicht verbessert werden, gibt es Sonderregelungen.
Die CO2-Stufe wird halbiert, wenn aus o.g. Grund das Gebäude oder die Heizanlage nicht saniert werden kann.
Beispiel: Eine 60% - 40% Stufe wird dann eine 80% - 20% Stufe zugunsten des Eigentümers.
Die CO2-Stufe wird auf 100% zugunsten des Eigentümers gesetzt, wenn das Gebäude und die Heizanlage energetisch nicht verbessert werden können.
Es wurde ein Assistent / Wizard eingebaut, mit dem man Zusatzparameter, die für eine andere Liegenschaft bereits definiert wurden, in die aktuelle Liegenschaft kopiert werden können (Build240625)
Im Heizkörper-Editor wird das Feld "Anzahl der Elemente" immer angezeigt. Bisher war die Anzeige abhängig von anderen Parametern.
In dieser Liste werden nun auch Zwangswärme und Lageausgleich des Heizkostenverteilers angegeben.
In den Sonderkosten wurden die Namen der Nutzer mit einer Information ihrer Nutzeinheit ergänzt. (Build 240625)
In der Abrechnung, wie auch in den Berichten der CO2 Kostenaufstellung wird die Gebäudeart (Gewerbeimmobilie/Wohngebäude), sowie das Merkmal Denkmalschutz ausgewiesen.