Über das Register "Verteilung" lassen sich einzelne Kostenarten von der Verteilung auf Leerstände ausschliessen.
Dies ist jedoch im Sinne der Heizkostenverordnungen nicht erlaubt!
Daher darf dieses Register nur dann eingesetzt werden, wenn Verwaltungen dies ausdrücklich fordern und die Folgen bekannt sind (schriftliche Bestätigung einholen)