Im Feld Wohnung = Nutzeinheit kann einem Eintrag im Messkonzept eine Nutzeinheit bzw. die Lage am Einbauort zugewiesen werden. Mit diesem Eintrag werden noch keine Kosten dem Nutzer oder Eigentümer der Wohnung zugewiesen. Fehlt die Angabe einer Wohnung, so handelt es sich bei der Messstelle, sofern ein physikalisches Messgerät angegeben ist, um ein allgemeines Messgerät.
Besitzt die Messstelle Untereinträge, erfolgt eine Abfrage, ob die Wohnungszuweisung auch für sämtliche Untereinträge übernommen werden soll.