Kostenart

Wird der Messstelle eine Kostenart zugewiesen, wird eine Kostenverteilung dieses Messgerätes in der Abrechnung vorgenommen. Die Kosten werden dem Nutzer der im Feld Nutzeinheit angegebenen Nutzeinheit zugewiesen. Ohne die Angabe einer Kostenart werden für diese Messstelle keine Kosten umgelegt. Meist handelt es sich dann um Messstellen für Zwischenergebnisse oder Plausibilitätsberechnungen.

Zu jedem Kostenart Eintrag kann der Satz der MwSt, Mehrwertsteuer angegeben werden. Dieser ist unterteilt in

Diese Einteilung hat sich als sinnvoll erwiesen, da sie in allen europäischen Ländern vorkommt. Es gibt immer einen vollen Steuersatz und einen reduzierten Steuersatz. Diese Steuersätze sind Zeitscheibengesteuert in einer externen Datei gespeichert und können bei Bedarf aktualisiert werden.

Für alle anderen Fälle gibt es die Auswahl "Sonder", bei der sich ein Feld öffnet und der besondere Steuersatz definiert werden kann.

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