Kostenart

Wird der Messstelle eine Kostenart zugewiesen, wird eine Kostenverteilung dieses Messgerätes in der Abrechnung vorgenommen. Die Kosten werden dem Nutzer der im Feld Nutzeinheit angegebenen Nutzeinheit zugewiesen. Ohne die Angabe einer Kostenart werden für diese Messstelle keine Kosten umgelegt. Meist handelt es sich dann um Messstellen für Zwischenergebnisse oder Plausibilitätsberechnungen.

Zu jedem Kostenart Eintrag kann der Steuersatz angegeben werden. Dieser ist unterteilt in

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