(in Vorbereitung)
Neben einer "normalen" Heiz- Warmwasser- und Nebenkostenabrechnung kann auch einzeln oder parallel eine Kälte- und Nebenkostenabrechnung erstellt werden. Dazu wir der Typ der Abrechnung beim Anlegen der Abrechnungsperiode auf Kälteabrechnung umgestellt.
Damit geht also eine Erweiterung des Begriffes "Abrechnungsperiode" einher, der sich ab Version 10 auch in Kombination mit dem Typ der Abrechnung bezieht. Die Perioden sind mit einem Symbol ihres Abrechnungstyps und einer Erweiterung der Bezeichnung gekennzeichnet
Vorgesehen sind die Abrechnungstypen:
Heiz- und Betriebskostenabrechnung (Vorgabe, wie bisher) Bezeichnung [Jahr]
Kälteabrechnung, ab Version 10, Bezeichnung [Jahr]-K
Kalt/Frischwasserabrechnung, = Nebenkostenabrechnung mit Messwerten Bezeichnung [Jahr]-FW
Stromabrechnung (ZEV), noch in der Klärung Bezeichnung [Jahr]-ZEV
reine Nebenkostenabrechnung Bezeichnung [Jahr]-NK
Die Wahl des Abrechnungstyp muss vor dem endgültigen Speichern der Abrechnungsperiode erfolgen! Eine nachträgliche Änderung ist nicht mehr möglich!
Erklärung: Der Typ der Abrechnungsperiode bestimmt die Auswahl der Messgeräte der Liegenschaft. Ein Zweig des Messkonzeptes kann als Kältemessung gekennzeichnet werden. Würde der Typ nachträglich geändert werden können, würde sich auch die Auswahl der Messgeräte und der Kostenarten ändern. Die Folge wären ein Verlust der bereits eingegebenen Daten, was einem Löschen einer Abrechnungsperiode gleichkäme.
In der Datenbank wurden eigene Felder zur Berechnung des Verbrauches und der Kosten angelegt, so dass es theoretisch möglich wäre, eine Heiz-, Warmwasser-, Kälte- und Nebenkostenabrechnung innerhalb der selben Abrechnungsperiode durchzuführen.
Berichte
Es wurden zusätzlich Berichte für die Kälteabrechnung angelegt, die sich am Layout der bisherigen Berichte orientiert.
Einzelabrechnung Kälte: entspricht der Einzelabrechnung Wärme, ohne Vorverteilung auf Nutzergruppen und ohne weitere Aufteilung (z.B. Warmwasser)
Summarischer Bericht Kälte: Entspricht dem Summarischen Bericht Wärme.
Ein Energie-Eingang oder ein Kältemengenzähler kann der Eintrittspunkt für den Messgeräte-Ast einer Kältemessung sein.
Dazu wird auf einem Knotenpunkt der ersten Ebene mit der rechten Maustaste das Popup-Menü aufgerufen (1) und der Abrechnungstyp mit "Abrechnungstyp ändern" → "Kälte abgetrennt" ausgewählt.
Das Messgerät und alle untergeordneten Messgeräte werden nun dieser Gruppe zugeordnet. Die Kennzeichnung jedes Messgerätes ist oben im Detail-Fenster neben der Bezeichnung zu erkennen (2).
Zusätzlich kann für einen Energie-Eingang auch eine Energieart zugewiesen werden. Dies ist jedoch nur erforderlich, wenn in einer Abrechnung mehrere Energie-Eingänge mit unterschiedlicher Energieart vorkommen. Anhand der Energieart kann ThermoWin später in der Abrechnungsperiode dem jeweiligen Energie-Eingang die damit verbundenen Kosten zuordnen.
In den Listen der Abrechnungen ist eine Kälteabrechnung durch ihr Symbol gekennzeichnet.
Es werden nur die für die Kälteabrechnung relevanten Register angezeigt.
Im Register Energie wird die für die Kälte aufgewendete Energie und deren Kosten erfasst. Werden hierzu zusätzlich ebenfalls CO2 Werte und deren Kosten erfasst, wird auch eine CO2-Berechnung durchgeführt und für DE auch das Stufenmodell verwendet.
Für DE gibt es jedoch bisher keine Gesetzesgrundlage für die Kälteabrechnung.
Im Register NK-Kälte können nur Kostenarten ausgewählt werden, die als Kältenebenkosten in den Stammdaten angelegt wurden.
In den Registern Werte, Zwischenabl. und Detail werden nur Messgeräte desjenigen Astes angezeigt und berücksichtigt, die der Abrechnungsart Kälteabrechnung zugeordnet wurden.
Die Berechnung der Monatswerte erfolgt bei fehlenden Monats-Messdaten aufgrund von Kältegradtagen. Die Kältegradtagstabelle ist für Grundkosten und Verbrauchskosten gleich. Die Parametrierung und Versorgung mit den richtigen Daten für die Gradtagstabelle muss überprüft werden!
Die Nutzungsgruppe Kälte listet sämtliche Nutzergruppen auf. Die Energie für Kälte wird auf Grundkosten, Verbrauchskosten aufgeteilt.
Lageausgleich und Zwangskälte werden berücksichtigt. Für die Zwangskälte gibt es jedoch keine Berechnungsvorschrift.
Die Listeninformation wurde um die Kosten und Verbräuche der Kälteabrechnung erweitert.
Die Feldbreiten der Werte und der Kosten wurde teilweise vergrößert, damit höhere Werte nicht abgeschnitten werden.